Die Nationale Präventionskonferenz (NPK) hat sich zum Ziel gesetzt, anhand der Themen „Psychische Gesundheit im familiären Kontext“ (kurz: „Psychische Gesundheit“) und „Gesundheitsförderung und Prävention in der Pflege“ (kurz: „Pflege“) modellhaft zu erproben, wie im Rahmen der nationalen Präventionsstrategie eine gesamtgesellschaftliche Zusammenarbeit gelingen kann – und welche Ergebnisse erreichbar sind. Beim Thema Pflege wird sowohl die Gesundheit von beruflich Pflegenden als auch die von pflegenden Angehörigen und pflegebedürftigen Menschen in den Blick genommen. Beim Thema Psychische Gesundheit steht die Gesundheit von Kindern aus psychisch (einschließlich sucht-)belasteten Familien im Fokus.
Hintergrund des NPK-Vorhabens
Das Vorhaben berücksichtigt den in den Bundesrahmenempfehlungen formulierten Grundsatz, dass „der Schutz vor Krankheiten und Unfällen sowie die Förderung von Gesundheit, Sicherheit und gesellschaftlicher Teilhabe in Lebenswelten gesamtgesellschaftliche Aufgaben mit vielen Verantwortlichen“ darstellen. Damit effektive Maßnahmen miteinander verzahnt werden, wird dazu aufgefordert, bei der Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie sowohl ein akteur- als auch ein ressortübergreifendes Handeln zu etablieren.
Die modellhafte Erprobung einer gesamtgesellschaftlichen Zusammenarbeit fügt sich in die bisherigen Aktivitäten zur Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie ein und beschränkt in keiner Weise die Relevanz der in den Bundesrahmenempfehlungen definierten Ziele „Gesund aufwachsen“, „Gesund leben und arbeiten“ sowie „Gesund im Alter“. Gleiches gilt für das übergreifende Struktur- und Prozessziel, die speziellen mit der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz abgestimmten Ziele für Erwerbstätige sowie das spezielle Ziel für arbeitslose Menschen.
Durch die Fokussierung der Themen Psychische Gesundheit und Pflege werden die an die NPK adressierten Empfehlungen in Bezug auf die Zielgruppen Kinder psychisch kranker und suchtkranker Eltern (basierend auf dem Abschlussbericht der interministeriellen Arbeitsgruppe „Kinder psychisch und suchtkranker Eltern“) sowie beruflich Pflegende (basierend auf dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz, den Vereinbarungen der Konzertierten Aktion Pflege sowie der Stellungnahme der Bundesregierung zum ersten Präventionsbericht der NPK berücksichtigt. Auch werden Empfehlungen der Präventionsforen 2020 und 2021 aufgegriffen.
Gemeinsame Ziele
Vor dem Hintergrund dieser Empfehlungen wurden mit maßgeblichen Akteuren im jeweiligen Handlungsfeld gemeinsame Ziele für die modellhafte Erprobung einer gesamtgesellschaftlichen Zusammenarbeit mit einem Geltungszeitraum von 2021 bis einschließlich 2026 konsentiert. Entlang der Ziele und Teilziele haben die stimmberechtigten Mitglieder der NPK eigene Ziele auf der Bundesebene abgeleitet sowie je nach Rolle und Zuständigkeit Umsetzungsschritte, Aktivitäten und Maßnahmen definiert, die zur Zielerreichung beitragen.
Beiträge zur gesamtgesellschaftlichen Zusammenarbeit
Die gesetzlichen Unfall-, Kranken- und Rentenversicherungsträger sowie die private Krankenversicherung tragen entsprechend ihrer gesetzlichen Aufträge durch zahlreiche Aktivitäten dazu bei, sichere und gesunde Rahmen- bzw. Arbeitsbedingungen für beruflich, familiär und ehrenamtlich Pflegende zu schaffen und deren Gesundheitsressourcen zu stärken. Einen Einblick in Unterstützungsmöglichkeiten und ‑leistungen der gesetzlichen Unfall-, Kranken- und Rentenversicherungsträger sowie der privaten Krankenversicherung finden Sie hier.
Zur Förderung der psychischen Gesundheit im familiären Kontext haben die stimmberechtigten Mitglieder der NPK unter Einbezug der beratenden Mitglieder einen NPK-Handlungsrahmen mit Empfehlungen und abgestimmten Vorgehensweisen für Akteure auf der Bundesebene entwickelt. Dieser dient insbesondere der Information, Einbindung und Aktivierung relevanter Akteure im Handlungsfeld. Er ergänzt den vom GKV-Bündnis für Gesundheit entwickelten Handlungsrahmen für die Landes- und kommunale Ebene für eine Beteiligung der Krankenkassen im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention.
Förderung der psychischen Gesundheit im familiären Kontext – NPK-Handlungsrahmen für die Bundesebene (PDF-Datei - Dateigröße: 2,24 MB)
Von den beteiligten Akteuren konnten bis einschließlich Dezember 2021 auch Unterstützungsbeiträge zur gesamtgesellschaftlichen Zusammenarbeit eingereicht werden. Die Unterstützungsbeiträge ermöglichen u. a. Einblicke in die Praxis zu erhalten sowie Beispiele guter Praxis, Synergien und Bedarfe zu identifizieren. Mit Hilfe der Unterstützungsbeiträge können auch Erfahrungen sowie Wissen über bereits etablierte Prozesse zur Initiierung und Verstetigung von Kooperationen zugänglich gemacht werden. Beispiele guter Praxis sowie Beiträge und Aktivitäten werden im Rahmen des NPK-Vorhabens z. B. in Workshops vorgestellt. Derartige Veranstaltungsformate werden zudem dazu genutzt, über den Stand des Vorhabens zu berichten und sich darüber auszutauschen sowie ein gemeinsames Vorgehen abzustimmen und das Vorhaben weiterzuentwickeln. Die stimmberechtigten Mitglieder der NPK begleiten und koordinieren die Aktivitäten und das Vorgehen im Vorhaben. Das NPK-Vorhaben wurde im zweiten Präventionsbericht (2023) vorgestellt. Im dritten Präventionsbericht (2027) sollen die Ergebnisse beleuchtet werden.