Planung und Umsetzung: Angebote der gesetzlichen Unfallversicherung

Die Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) bietet unterschiedliche und aufeinander abgestimmte Zugangswege zu einer guten Organisation von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Das Angebot umfasst Online-Selbstbewertungstools, dazu passende Organisationsberatung und Zertifizierungsmöglichkeiten, verbunden mit Schulungsangeboten für Führungskräfte.

Ähnliche Angebote stellen auch die Unfallkassen zur Verfügung. Das Sachgebiet „Gesundheitsdienst“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) bietet weitere Ausarbeitungen zu Sicherheit und Gesundheit in der Pflege, z. B. das Online-Angebot „Sicheres Krankenhaus“ in Form eines virtuellen Krankenhauses mit Informationen und Tipps zur Gestaltung sicherer und gesunder Arbeitsplätze im Krankenhaus. Darüber hinaus stellt das Sachgebiet auch Hilfestellungen zur Verfügung, damit bereits bei der Neu- und Umbauplanung von Krankenhäusern der Arbeitsschutz entsprechend berücksichtigt wird (siehe Handlungshilfe „Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes“, „Basismodul“ DGUV Information 207-016, „Anforderungen an Funktionsbereiche“ DGUV Information 207-017, „Anforderungen an Pflegebereiche“ DGUV Information 207-027.

Das Sachgebiet Zeitarbeit der DGUV bietet mit der DGUV Regel 115-801 „Branche Zeitarbeit – Anforderungen an Einsatzbetriebe und Zeitarbeitsunternehmen“ Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen Unterstützung beim arbeitsschutzgerechten Einsatz von Pflegekräften aus der Zeitarbeit.

Die BGW unterstützt zum Beispiel auch mit dem evaluierten Inhouse-Schulungsprogramm BGW Personalkompetenz – Gesundheitsförderung durch Personalentwicklung“, dessen Module je nach Bedarf der Einrichtung genutzt werden können.

Außerdem bietet die BGW innerbetriebliche Strategietage zur psychischen Gesundheit und zur Rückengesundheit an.

Maßnahmen zur Prävention von Gewalt und Aggression in Betreuungsberufen werden von der BGW und den Unfallkassen auch durch die finanzielle Förderung der Ausbildung von Deeskalationstrainerinnen und -trainern gefördert. Zusätzlich kann bei einzelnen Trägern auch Beratung vor Ort angefordert werden.

Weitere beispielhafte Angebote der gesetzlichen Unfallversicherungsträger in diesem Kontext sind:

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