Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Träger der Nationalen Präventionskonferenz (NPK) vereinbaren im Rahmen der nationalen Präventionsstrategie präventive sowie gesundheits-, sicherheits- und teilhabeförderliche Leistungen, für die sie einen gesetzlichen Unterstützungsauftrag haben, im Sinne der Inklusion barrierefrei zu gestalten. Um den besonderen Belangen von Menschen mit Behinderungen Rechnung zu tragen, verpflichten sie sich, bei gemeinsamen Vorhaben der Prävention, Gesundheits-, Sicherheits- und Teilhabeförderung Aspekte der Barrierefreiheit von Anfang an fortlaufend zu berücksichtigen. (Beschluss der Nationalen Präventionskonferenz vom 25.11.2021).

Die Nationale Präventionskonferenz (NPK) ist bemüht, ihre Internetseite (www.npk-info.de) barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlagen sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102.

Die folgenden Informationen zur Barrierefreiheit (Stand: 28.02.2024) gelten für die aktuelle Version der Internetseite www.npk-info.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem durch den BITV-Test-Prüfverbund am 23.08.2019 vorgenommenen entwicklungsbegleitenden Test und einer am 03.09.2020 durchgeführten Selbstbewertung.

Die Internetseite ist mit den Anforderungen teilweise vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Die unter Downloads zur Verfügung gestellten PDF-Dateien der in den Bundesländern geschlossenen Landesrahmenvereinbarungen nach § 20d SGB V sind nur eingeschränkt barrierefrei gemäß BITV 2.0 sowie Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1).
  • Es liegen noch keine Inhalte in Leichter Sprache und Gebärdensprache gemäß BITV 2.0 vor.

Die Barrierefreiheit von www.npk-info.de wird stetig weiterentwickelt. Ein abschließender Test durch den BITV-Test-Prüfverbund ist vorgesehen.

Kontakt

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Wenden Sie sich gerne an die Geschäftsstelle der NPK:

Geschäftsstelle der Nationalen Präventionskonferenz bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Maarweg 149-161
50825 Köln

Telefon: 0221/8992-543
E-Mail: gs-npk@~@bzga.de

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030/18527-2805
E-Mail: info@~@schlichtungsstelle-bgg.de