Erklärung der NPK zur Berücksichtigung besonderer Belange von Menschen mit Behinderung

Die Nationale Präventionskonferenz hat eine Erklärung zur Berücksichtigung besonderer Belange von Menschen mit Behinderungen beschlossen. Dieser Personenkreis soll durch die nationale Präventionsstrategie künftig noch stärker adressiert werden.

Um dem Anspruch von Barrierefreiheit gerecht zu werden und das Engagement für Barrierefreiheit im Rahmen der nationalen Präventionsstrategie zu intensivieren, streben die stimmberechtigten Mitglieder der NPK kurz-, mittel- und langfristig an, die besonderen Belange von Menschen mit Behinderungen in den Aktivitäten der NPK noch stärker, und im Sinne der Partizipation unter deren Einbezug, von Beginn an zu berücksichtigen sowie für diese zu sensibilisieren.
Dazu sprechen sich die NPK-Träger in der folgenden Erklärung aus, welche die Nationale Präventionskonferenz in ihrer Sitzung am 25.11.2021 beschlossen hat:

„Erklärung der Nationalen Präventionskonferenz zur Berücksichtigung besonderer Belange von Menschen mit Behinderungen

Die Träger der Nationalen Präventionskonferenz (NPK) vereinbaren im Rahmen der nationalen Präventionsstrategie präventive sowie gesundheits-, sicherheits- und teilhabeförderliche Leistungen, für die sie einen gesetzlichen Unterstützungsauftrag haben, im Sinne der Inklusion barrierefrei zu gestalten. Um den besonderen Belangen von Menschen mit Behinderungen Rechnung zu tragen, verpflichten sie sich, bei gemeinsamen Vorhaben der Prävention, Gesundheits-, Sicherheits- und Teilhabeförderung Aspekte der Barrierefreiheit von Anfang an fortlaufend zu berücksichtigen.“

Die beschlossene Erklärung sowie Informationen zur Barrierefreiheit des Internetauftritts der NPK sind hier zu finden.