Betriebe können auf vielfältige Unterstützungsleistungen von Kranken-, Unfall- und Rentenversicherungsträgern zu allen die Beschäftigtengesundheit betreffenden Fragen zurückgreifen. Die Unterstützung fokussiert auf den betrieblichen Arbeitsschutz, das betriebliche Eingliederungsmanagement, die betriebliche Gesundheitsförderung und auf medizinische Leistungen der Prävention.
- Der verpflichtende Arbeitsschutz umfasst alle Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und trägt somit umfassend zu einer sicheren und die Gesundheit schützenden Arbeitswelt der Beschäftigten bei.
- Das betriebliche Eingliederungsmanagement hat zum Ziel, Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und erneuten Arbeitsunfähigkeiten vorzubeugen, damit das Arbeitsverhältnis der Betroffenen langfristig erhalten bleibt.
- Die betriebliche Gesundheitsförderung zielt auf gesundheitsfördernde Arbeitsbedingungen und die Stärkung von Ressourcen und Gesundheitskompetenzen aufseiten der Beschäftigten, um deren Gesundheit zu fördern und ihre Arbeitsfähigkeit zu erhalten.
- Medizinische Leistungen der Prävention richten sich an Beschäftigte, die erste gesundheitliche Beeinträchtigungen aufweisen und in der Ausübung ihrer Beschäftigung gefährdet sind, damit ihre Erwerbstätigkeit langfristig erhalten bleibt.
Exemplarische Darstellungen
Im Anhang der Bundesrahmenempfehlungen sind die Leistungsmöglichkeiten der Sozialversicherungsträger zur Unterstützung von Betrieben exemplarisch dargestellt:
- Unterstützung von Betrieben bei der Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements durch Renten-, Unfall- und Krankenversicherungsträger sowie weitere Beteiligte
- Unterstützung bei der Gesundheitsförderung im Betrieb durch Krankenkassen, Unfallversicherungs- und Rentenversicherungsträger
- Unterstützung von Betrieben bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung durch Unfallversicherungsträger, Krankenkassen und Rentenversicherungsträger