Umsetzung

Zur Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie tragen maßgeblich die Kranken- und Pflegekassen sowie die Träger der gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherung bei. Ziel ihres gemeinsamen Engagements ist, Lebenswelten so zu gestalten, dass sowohl die Gesundheit als auch die Sicherheit und Teilhabe gefördert und gesundheitliche Risiken vermindert werden. Jeder Träger fokussiert dabei auf die Bereiche, für die er einen gesetzlichen Unterstützungs- bzw. Leistungsauftrag hat.

Die Umsetzungsaktivitäten orientieren sich an dem von der Weltgesundheitsorganisation entwickelten Lebensweltansatz. Das heißt: Gesundheit, Sicherheit und Teilhabe sollen systematisch in die Strukturen und Prozesse der Lebenswelten – einschließlich der Arbeitswelt – integriert werden.

Damit sich die Aktivitäten im Rahmen der nationalen Präventionsstrategie positiv auf den Gesundheitsstatus der Bevölkerung auswirken können, sind die Sozialversicherungsträger darauf angewiesen, dass ihr Engagement in ein gesamtgesellschaftliches Vorgehen eingebettet ist. Um ein solches Vorgehen verbindlich zu vereinbaren, können z. B. die in den Bundesländern zu schließenden Landesrahmenvereinbarungen genutzt werden.