Präventionsbericht

Der Präventionsbericht der Nationalen Präventionskonferenz (NPK) bildet die zweite Säule der nationalen Präventionsstrategie. Mit dem Präventionsbericht wird alle vier Jahre das Engagement zur Umsetzung des Präventionsgesetzes und insbesondere zur Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie transparent gemacht. 

Gesetzlicher Hintergrund

Der Präventionsbericht der Nationalen Präventionskonferenz (NPK) dient der Dokumentation, der Erfolgskontrolle und der Evaluation. Zudem soll er den Akteuren eine Grundlage zur Verbesserung der Kooperation und Koordination sowie zur Weiterentwicklung gemeinsamer Ziele bieten.

Die NPK hat den Bericht in vierjährigem Turnus zu erstellen und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zu übermitteln. Das BMG fügt dem Bericht eine Stellungnahme der Bundesregierung bei und leitet ihn an die gesetzgebenden Körperschaften des Bundes weiter.

In dem Bericht müssen sich gemäß § 20d Abs. 4 SGB V insbesondere Angaben zu folgenden Aspekten wiederfinden:

  • Erfahrungen mit der Anwendung der §§ 20 bis 20g SGB V
  • Ausgaben der Sozialversicherungsträger (und gegebenenfalls der privaten Kranken- und Pflegeversicherung) für ihre Leistungen im Rahmen der nationalen Präventionsstrategie
  • Genutzte Zugangswege und erreichte Personen
  • Erreichung der gemeinsamen Ziele und Zielgruppen
  • Erfahrungen mit der Zusammenarbeit bei der Durchführung von Leistungen
  • Erfahrungen mit der Qualitätssicherung
  • Empfehlungen für die weitere Entwicklung der gesetzlich vorgegebenen Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen in der Primärprävention und Gesundheitsförderung

Das Robert Koch-Institut steuert für den Präventionsbericht die im Rahmen des Gesundheitsmonitorings erhobenen relevanten Informationen bei. Die Bundesländer können regionale Erkenntnisse aus ihrer Gesundheitsberichterstattung zur Verfügung stellen.