Spezielles Ziel für die Zielgruppe arbeitslose Menschen

Anhaltende Arbeitslosigkeit ist ein bedeutender gesundheitlicher Risikofaktor. Die Erkrankungsgefahr steigt mit der Dauer der Arbeitslosigkeit, dem Alter und abnehmendem sozioökonomischem Status. Für arbeitslose Menschen mit bereits eingetretenen gesundheitlichen Einschränkungen ist der berufliche Wiedereinstieg erheblich erschwert. Arbeitslose Menschen sind daher eine Gruppe mit besonderem Gesundheitsförderungs- und Präventionsbedarf.

In den Bundesrahmenempfehlungen der Nationalen Präventionskonferenz (NPK) ist für die Zielgruppe der arbeitslosen Menschen folgendes spezielles Ziel formuliert:

„Die Träger der NPK setzen sich dafür ein, dass bedarfsbezogen Präventions- und Gesundheitsförderungsleistungen für arbeitslose Menschen angeboten und diese Leistungen in den auf kommunaler Ebene existierenden Steuerungsstrukturen (gemäß dem Struktur- und Prozessziel zu Beginn von Kapitel 3) koordiniert werden. Sie wirken darauf hin, dass diese Leistungen in den Landesrahmenvereinbarungen nach § 20f SGB V verankert werden.“