Ihren ersten Präventionsbericht hat die Nationale Präventionskonferenz (NPK) am 25. Juni 2019 dem Bundesministerium für Gesundheit übergeben (Pressemitteilung).
Ausgehend von den gesetzlichen Vorgaben enthält der Bericht folgende inhaltliche Schwerpunkte:
- Überblick über Akteure und Kooperationsstrukturen in der Gesundheitsförderung und Prävention
- Bundesweite und länderbezogene Erkenntnisse aus der Gesundheitsberichterstattung
- Wissensstand zu Wirksamkeit und Nutzen von lebens- und arbeitsweltbezogener Gesundheitsförderung und Prävention
- Stand der Umsetzung der Bundesrahmenempfehlungen
- Inhalte und Umsetzung der Landesrahmenvereinbarungen
- Erfahrungen mit der Umsetzung des Präventionsgesetzes
- Ausgaben der in der NPK vertretenen Akteure
- Empfehlungen für die Weiterentwicklung der nationalen Präventionsstrategie
Die im letzten Kapitel enthaltenen Empfehlungen und Vorschläge zur Weiterentwicklung der nationalen Präventionsstrategie beziehen sich auf die Weiterentwicklung der gemeinsamen Ziele, auf zu erbringende Leistungen, die Zusammenarbeit, die Qualitätssicherung und Evaluation sowie auf das gesamtgesellschaftliche Engagement in der Gesundheitsförderung und Prävention. Auch die Fortschreibung der Bundesrahmenempfehlungen und der zweite Präventionsbericht der NPK werden in den Blick genommen.
Ergebnisse zur Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie
Die mit dem ersten Präventionsbericht vorgelegte Bestandsaufnahme zeigt, dass die nationale Präventionsstrategie engagiert umgesetzt wird und vieles auf den Weg gebracht wurde, um die Gesundheitsförderung und Prävention im Sinne des Präventionsgesetzes weiterzuentwickeln. Dies spiegelt sich insbesondere darin wider, dass zur Förderung der Zusammenarbeit und der Koordination von Aktivitäten wichtige Meilensteine erreicht wurden:
- In allen Bundesländern haben Sozialversicherungsträger, Landesministerien und weitere Akteure Landesrahmenvereinbarungen geschlossen und sich darin, basierend auf den Bundesrahmenempfehlungen der NPK, auf gemeinsame Grundsätze ihrer Zusammenarbeit sowie auf Abstimmungsprozesse verständigt.
- In vielen Kommunen wurden Kooperationsstrukturen ausgebaut oder neu geschaffen, z. B. in Form von Gesundheits- oder Präventionskonferenzen, um Gesundheitsförderung und Prävention regional zu koordinieren.
- Das Beratungsangebot für Unternehmen wurde ausgeweitet und die entsprechenden Angebote der Sozialversicherungsträger – bestehend aus den regionalen Koordinierungsstellen für betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), dem Firmenservice der deutschen Rentenversicherung, den regionalen Präventionsdiensten der gesetzlichen Unfallversicherung und dem Außendienst der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau – wurden aufeinander abgestimmt.
Damit ist es gelungen, tragfähige Strukturen und koordinierte Prozesse zu etablieren, die für die Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie eine solide Grundlage darstellen - gleichzeitig zeigt der Bericht Handlungsbedarfe auf.
Mitwirkende am ersten Präventionsbericht
Den ersten Präventionsbericht hat die NPK mit Unterstützung des IGES Instituts erstellt. Ein wesentliches Ziel war, möglichst vielen Akteuren die Möglichkeit zu geben, ihre Erfahrungen und Perspektiven einzubringen. Dies wurde durch eine Kombination von vier Methoden realisiert:
- Im Rahmen einer Online-Erhebung in den Systemen aller NPK-Mitglieder hatten zahlreiche Organisationen und Institutionen die Gelegenheit, ihre im Jahr 2017 durchgeführten Aktivitäten zur Umsetzung der Bundesrahmenempfehlungen nach § 20d SGB V zu beschreiben und Einschätzungen zur Umsetzung der Landesrahmenvereinbarungen nach § 20f SGB V beizusteuern. Außerdem konnten sie ihre Zusammenarbeit mit anderen Akteuren bewerten sowie Erfahrungen mit den Themen Qualitätssicherung und Evaluation einbringen.
- Mittels qualitativer Interviews wurden die Erfahrungen mit der Zusammenarbeit, Qualitätssicherung und Evaluation vertiefend analysiert.
- Expertinnen und Experten der Gesundheitsberichterstattung der Länder wurden zu einem Workshop eingeladen, um ihre laut Gesetz optionalen Beiträge (§ 20d Abs. 4 SGB V) zu planen.
- Mehrere Akteure steuerten eigene Berichtskapitel bei (NPK-Geschäftsstelle, Robert Koch-Institut (RKI), Landesministerien, Initiative Gesundheit und Arbeit gemeinsam mit der Deutschen Rentenversicherung Bund, Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e. V., GKV-Spitzenverband, Kooperationsgemeinschaft der kassenartenübergreifenden Umsetzung der BGF-Koordinierungsstellen, Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen).
Sowohl das zugrunde liegende Konzept als auch die Ergebnisse der Online-Erhebung und die Berichtsentwürfe wurden in der NPK sowie unter Beteiligung eines wissenschaftlichen Beirats und des RKI in einem mehrstufigen Prozess erörtert.
Infografik: Erster Präventionsbericht der NPK - Mitwirkende - PDF-Datei (Dateigröße: 49 KB)
Erster Präventionsbericht
PDF-Datei (Dateigröße 2,76MB)
Erster Präventionsbericht: Kurzfassung
PDF-Datei (Dateigröße 427 KB)
Erster Präventionsbericht: Tabellenanhang
Excel-Datei (Dateigröße 1,17 MB)
Gedruckte Einzelexemplare des ersten Präventionsberichts der NPK können kostenfrei per E-Mail an gs-npk@~@bzga.de bei der Geschäftsstelle bestellt werden.