Die NPK

Die Nationale Präventionskonferenz (NPK) wurde mit dem am 25. Juli 2015 in Kraft getretenen „Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz)“ eingerichtet. Sie hat die Aufgabe, eine nationale Präventionsstrategie zu entwickeln und fortzuschreiben.

Träger der NPK sind die Spitzenorganisationen der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung sowie der sozialen Pflegeversicherung. Sie bündeln in der NPK ihre Kompetenzen und Zuständigkeiten, um gemeinsam die Gesundheit, Sicherheit und Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger zu fördern.

Seit 2017 gehört neben den Sozialversicherungsträgern auch der Verband der Privaten Krankenversicherung zum Kreis der stimmberechtigten Mitglieder. Bund, Länder, Kommunen, die Bundesagentur für Arbeit, die Sozialpartner, Vertretungen der Patientinnen und Patienten sowie das Präventionsforum wirken in der NPK in beratender Funktion mit.

Der Vorsitz der NPK rotiert zwischen dem GKV-Spitzenverband, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau und der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Im Jahr 2024 hat der GKV-Spitzenverband den Vorsitz.