Qualitätskriterien für Leistungen der Sozialversicherungsträger

Leistungen der Sozialversicherungsträger müssen einen belegbaren Nutzen haben, allgemein anerkannten Qualitätsmaßstäben entsprechen sowie in fachlich gebotener Qualität und wirtschaftlich erbracht werden. Die Qualitätskriterien für lebensweltbezogene Präventions- und Gesundheitsförderungsleistungen sind in den folgenden Dokumenten beschrieben:

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

  • Handlungsfelder und Kriterien des GKV-Spitzenverbandes zur Umsetzung der §§ 20, 20a und 20b SGB V (GKV-Leitfaden Prävention)

Gesetzliche Unfallversicherung (GUV)

  • Präventionsleistungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger, Dezember 2016
  • Position der gesetzlichen Unfallversicherung zur Prävention, August 2018
  • Qualitätskriterien im Präventionsfeld „Gesundheit im Betrieb“ der Träger der GUV und der DGUV
  • Fachbereiche der DGUV als Kompetenz-Netzwerk Prävention der DGUV (unter anderem Erarbeitung des Regelwerks der Unfallversicherungsträger)
  • Qualitätsverbund Qualifizierung und Qualitätsrahmenmodell für die Aus- und Fortbildung durch die Unfallversicherungsträger

Gesetzliche Rentenversicherung (GRV)

  • Gemeinsame Richtlinie der Träger der Rentenversicherung nach § 14 Abs. 2 SGB VI über medizinische Leistungen für Versicherte, die erste gesundheitliche Beeinträchtigungen aufweisen, die die ausgeübte Beschäftigung gefährden (Präventionsrichtlinie)
  • Rahmenkonzept zur Umsetzung der medizinischen Leistungen zur Prävention und Gesundheitsförderung nach § 14 Abs. 1 SGB VI

Soziale Pflegeversicherung (SPV)

  • Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 5 SGB XI des GKV-Spitzenverbandes in der jeweils geltenden Fassung SPV-Leitfaden Prävention)