Leistungen der Sozialversicherungsträger müssen einen belegbaren Nutzen haben, allgemein anerkannten Qualitätsmaßstäben entsprechen sowie in fachlich gebotener Qualität und wirtschaftlich erbracht werden. Die Qualitätskriterien für lebensweltbezogene Präventions- und Gesundheitsförderungsleistungen sind in den folgenden Dokumenten beschrieben:
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
- Handlungsfelder und Kriterien des GKV-Spitzenverbandes zur Umsetzung der §§ 20, 20a und 20b SGB V (GKV-Leitfaden Prävention)
Gesetzliche Unfallversicherung (GUV)
- Präventionsleistungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger, Dezember 2016
- Position der gesetzlichen Unfallversicherung zur Prävention, August 2018
- Qualitätskriterien im Präventionsfeld „Gesundheit bei der Arbeit“ der Träger der GUV und der DGUV
- Fachbereiche der DGUV als Kompetenz-Netzwerk Prävention der DGUV (unter anderem Erarbeitung des Regelwerks der Unfallversicherungsträger)
- Qualitätsverbund Qualifizierung und Qualitätsrahmenmodell für die Aus- und Fortbildung durch die Unfallversicherungsträger
Gesetzliche Rentenversicherung (GRV)
- Gemeinsame Richtlinie der Träger der Rentenversicherung nach § 14 Abs. 2 SGB VI über medizinische Leistungen für Versicherte, die erste gesundheitliche Beeinträchtigungen aufweisen, die die ausgeübte Beschäftigung gefährden (Präventionsrichtlinie)
- Rahmenkonzept zur Umsetzung der medizinischen Leistungen zur Prävention und Gesundheitsförderung nach § 14 Abs. 1 SGB VI
Soziale Pflegeversicherung (SPV)
- Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 5 SGB XI des GKV-Spitzenverbandes in der jeweils geltenden Fassung SPV-Leitfaden Prävention)