Bundesrahmenempfehlungen

Die Bundesrahmenempfehlungen bilden die erste von zwei Säulen der nationalen Präventionsstrategie. In den Bundesrahmenempfehlungen legen die Träger der Nationalen Präventionskonferenz (NPK) gemeinsame Ziele sowie vorrangige Handlungsfelder und Zielgruppen für ihr Engagement im Rahmen der nationalen Präventionsstrategie fest. Dabei berücksichtigen sie die Ziele der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) sowie die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO).

Die Träger der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung sowie der sozialen Pflegeversicherung leisten auf Basis der Bundesrahmenempfehlungen Unterstützungsbeiträge für Lebensweltverantwortliche und Betriebe. Sie unterstützen sie bei der Umsetzung von gesundheitsförderlichen und präventiven Interventionen sowie bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen zum Arbeitsschutz und zum betrieblichen Eingliederungsmanagement.

Ziel ist es, Strukturen aufzubauen bzw. zu stärken, die einen Beitrag zu gesundheitsförderlichen Lebens- und Arbeitsbedingungen leisten. Außerdem sollen die in den Lebenswelten lebenden und arbeitenden Personen unterstützt werden, ihre Gesundheitskompetenz zu verbessern und ihre Ressourcen für ein gesundes Leben voll auszuschöpfen.

Übergeordnete Ziele

In den Bunderahmenempfehlungen sind drei übergeordnete Ziele formuliert:

Diese an Lebensphasen orientierte Systematik wurde wegen ihres umfassenden Charakters gewählt: Mit ihr können im Grundsatz alle Menschen mit lebensweltbezogenen Präventions-, Gesundheitsförderungs-, Sicherheits- bzw. Teilhabeangeboten erreicht werden. In den Bundesländern und Kommunen können auf Basis dieses allgemeinen Rahmens regionale Schwerpunkte gesetzt werden.

Für alle drei Zielbereiche sind in den Bundesrahmenempfehlungen wesentliche gesundheitsförderliche Handlungsbedarfe und prioritäre Zielgruppen beschrieben. Es wird aufgezeigt, durch welche Leistungen die Sozialversicherungsträger zur Erreichung der Ziele beitragen und welche Unterstützungsaufträge sie jeweils in Bezug auf die verschiedenen Zielgruppen haben. Dabei wird auch auf Kooperationserfordernisse eingegangen und dargestellt, welche Organisationen und Einrichtungen beim Engagement für die jeweiligen Zielgruppen beteiligt werden sollten.

Spezielle Ziele

2018 wurden die Bundesrahmenempfehlungen um ein übergreifendes Struktur- und Prozessziel sowie spezielle Ziele für die Zielgruppen Erwerbstätige und arbeitslose Menschen ergänzt:

Analog zum Vorgehen bei den drei übergeordneten Zielen operationalisieren die NPK-Träger diese Ziele für ihren jeweiligen Verantwortungsbereich und berichten darüber in der NPK.

Da die Erreichung der in den Bundesrahmenempfehlungen formulierten Ziele nur möglich ist, wenn sie gesamtgesellschaftlich adressiert werden, laden die NPK-Träger die beratenden Mitglieder ausdrücklich ein, sich in die zielbezogenen Umsetzungsaktivitäten einzubringen.

Mitwirkende bei der Vereinbarung der Empfehlungen

An der Vorbereitung der Bundesrahmenempfehlungen waren die Bundesagentur für Arbeit, die kommunalen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende über ihre Spitzenverbände auf Bundesebene, die für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörden sowie die Träger der öffentlichen Jugendhilfe über die obersten Landesjugendbehörden beteiligt.

Darüber hinaus wurde zu den Bundesrahmenempfehlungen das Benehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG), dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und mit allen 16 Bundesländern hergestellt.

Fortschreibung der Bundesrahmenempfehlungen

Erstmals am 19. Februar 2016 verabschiedet (Pressemitteilung), liegen die Bundesrahmenempfehlungen seit dem 29. August 2018 in einer weiterentwickelten Fassung vor (Pressemitteilung). Der nächste Prozess zur Fortschreibung der Bundesrahmenempfehlungen wurde 2023 eingeleitet. Vorgesehen sind unter anderem ergänzende Empfehlungen zu den Themen „Barrierefreiheit“ sowie „Gesundheit und Klima“.

Bundesrahmenempfehlungen

PDF-Datei (Dateigröße: 531 KB)

Federal Framework Recommendations

PDF-Datei (Dateigröße: 1,9 MB)

Gedruckte Einzelexemplare der Bundesrahmenempfehlungen können kostenfrei per E-Mail an gs-npk@~@bzga.de bei der Geschäftsstelle der NPK bestellt werden.