Gesundheit in der Arbeitswelt

Der Erwerbsarbeit kommt ein hoher Stellenwert für die Gesundheit der Beschäftigten zu: Einerseits besitzt sie ein großes gesundheitsförderliches Potenzial, da Arbeit die persönliche Identität des Einzelnen positiv prägt, Sinn und sozialen Zusammenhalt stiftet und für die Sicherung des Wohlstandes und des sozialen Status wesentlich ist. Andererseits können sich Arbeitsbedingungen auch nachteilig auf die Gesundheit der Beschäftigten auswirken.

Um Unfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten, haben Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Pflichten der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften sowie der Vorschriften ihres Unfallversicherungsträgers zu erfüllen. Da Erwerbstätige einen großen Teil ihrer Lebenszeit am Arbeitsplatz verbringen, sind Betriebe auch eine geeignete Lebenswelt für Maßnahmen der Gesundheitsförderung – zum einen, um Arbeitsbedingungen gesundheitsförderlich zu gestalten, zum anderen, um Beschäftigte bei einem gesundheitsgerechten Lebensstil zu unterstützen.

    Leistungen der Sozialversicherungsträger

    Die gesetzlichen Krankenkassen sowie die Träger der gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherung beraten Betriebe dahingehend, Gesundheit, Sicherheit und Teilhabe innerhalb eines systematischen Prozesses in den Betrieb zu integrieren. Gleichzeitig unterstützen sie Betriebe dabei, den gesetzlichen Arbeitsschutz, das betriebliche Eingliederungsmanagement und die betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) innerbetrieblich zu institutionalisieren, fachgerecht systematisch in den betrieblichen Prozessen umzusetzen und miteinander zu verzahnen (mehr zu den Unterstützungsleistungen für Betriebe).

    Zugänge zu Leistungen der Sozialversicherungsträger

    Die Sozialversicherungsträger bieten zu ihren Leistungen entsprechende Beratung an. Da für jeden Betrieb in der Regel ein Renten- und ein Unfallversicherungsträger zuständig sind, kann sich der Betrieb direkt an einen dieser Träger wenden. Im Bereich der Krankenversicherung kann der Betrieb bei Interesse an BGF auf eine Krankenkasse zugehen, bei der ein Teil seiner Beschäftigten versichert ist. Leistungen einer Krankenkasse stehen allen Beschäftigten unabhängig von der Mitgliedschaft in der betreffenden Kasse zur Verfügung.

    Die Sozialversicherungsträger weisen in der Beratung der betrieblich Verantwortlichen nicht nur auf die jeweils eigenen Instrumente und Angebote hin, sondern auch auf die Unterstützungsmöglichkeiten der anderen Sozialleistungsträger. Damit fördern sie eine bedarfsgerechte Inanspruchnahme und wechselseitige Verzahnung der von den verschiedenen Trägern vorgehaltenen Leistungen. Die konkrete Ausgestaltung der wechselseitigen Information, Abstimmung und Zusammenarbeit der Träger untereinander und mit weiteren Verantwortlichen ist in den Landesrahmenvereinbarungen geregelt.

    Zugang und Betreuung über Netzwerke

    Um mehr Betriebe mit Leistungen betrieblicher Prävention, Gesundheits-, Sicherheits- und Teilhabeförderung zu erreichen, ist insbesondere für Kleinst-, Klein- und mittlere Betriebe die mittelbare Betreuung auf überbetrieblicher Ebene in Form von Netzwerken empfehlenswert. Netzwerke sind zeitlich relativ stabile Gruppen aus Vertretungen von Betrieben und ihren Organisationen sowie regionalen Akteuren, die sich auf Ziele und Aufgaben sowie Regeln der Zusammenarbeit verständigen.

    Die Träger der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung unterstützen den Aufbau von überbetrieblichen Netzwerken zur Prävention, Gesundheits-, Sicherheits- und Teilhabeförderung sowie die Integration dieser Themen in bestehende Unternehmensnetzwerke und arbeiten in diesen Netzwerken mit.

    Bei der überbetrieblichen Information und Beratung von Betrieben im Rahmen von Netzwerken wirken auch die regionalen BGF-Koordinierungsstellen der GKV gemeinsam mit Unternehmensorganisationen sowie dem Firmenservice der DRV mit. Auch die Arbeitsschutzbehörden der Länder können Betriebe auf die Unterstützungsmöglichkeiten der Sozialversicherungsträger in der arbeitsweltbezogenen Prävention, Gesundheits-, Sicherheits- und Teilhabeförderung hinweisen.