Spezielle Ziele für die Zielgruppe Erwerbstätige

Der Erwerbsarbeit kommt ein hoher Stellenwert für die Gesundheit der Beschäftigten zu. Einerseits besitzt sie ein großes gesundheitsförderliches Potenzial, da Arbeit die persönliche Identität des Einzelnen positiv prägt, Sinn und sozialen Zusammenhalt stiftet und für die Sicherung des Wohlstands und des sozialen Status wesentlich ist. Andererseits können sich Arbeitsbedingungen auch nachteilig auf die Gesundheit der Beschäftigten auswirken.

Die Zielgruppe der Erwerbstätigen ist heterogen im Hinblick auf demografische und soziokulturelle Merkmale ebenso wie im Hinblick auf Formen der Erwerbstätigkeit (angestellt – beamtet – selbstständig, teilzeitbeschäftigt – vollzeitbeschäftigt, Führungskraft – nachgeordnet Beschäftigte etc.) und Belastungskonstellationen (z. B. überwiegend sitzende, physisch oder psychisch belastende Tätigkeit, Schichtarbeit).

Die Nationale Präventionskonferenz (NPK) hat für die Zielgruppe Erwerbstätige für den Zeitraum 2019 bis 2024 folgende spezielle Ziele formuliert und mit den Zielen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) abgestimmt.

Prozessziel

„Die Träger der NPK fördern abgestimmte und koordinierte Vorgehensweisen in der arbeitsweltbezogenen Prävention, Gesundheits-, Sicherheits- und Teilhabeförderung zur Unterstützung von Betrieben

a) bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen im Arbeitsschutz und beim betrieblichen Eingliederungsmanagement sowie bei der freiwilligen betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) und

b) auf regionaler und örtlicher Ebene unter Beteiligung von regionalen Unternehmensorganisationen, Gewerkschaften und weiteren Partnern, insbesondere für kleinste, kleine und mittlere Betriebe.

Die Träger der NPK wirken darauf hin, dass Regelungen zu abgestimmten und koordinierten Vorgehensweisen in den Landesrahmenvereinbarungen nach § 20f SGB V verankert werden.“

Begründung

Eine bedarfsgerechte und nachhaltig wirksame Prävention sowie Gesundheits-, Sicherheits- und Teilhabeförderung erfordern ein Zusammenwirken der verschiedenen Sozialversicherungsträger untereinander und mit den betrieblich und überbetrieblich Verantwortlichen gemäß diesen Empfehlungen. Dies beinhaltet auch die weitere Ausgestaltung der Anschlussfähigkeit ihrer Leistungen und Konzepte zu den jeweiligen gesetzlichen Aufträgen der anderen Sozialversicherungsträger, insbesondere zur Erreichung der gemeinsamen inhaltlichen Ziele (Beispiele zu Unterstützungsbeiträgen der Sozialversicherungsträger zum betrieblichen Eingliederungsmanagement, zur BGF und zur Gefährdungsbeurteilung: siehe Anhänge 4, 5 und 6 der Bundesrahmenempfehlungen).

Inhaltliche Ziele

„Schutz und Stärkung des Muskel-Skelett-Systems in der Arbeitswelt und

Schutz und Stärkung der psychischen Gesundheit in der Arbeitswelt“

Begründung

Bei Erwerbstätigen stellen Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems sowie psychische und Verhaltensstörungen wesentliche Ursachen für Arbeitsunfähigkeit, vorzeitige Berentung sowie medizinische Behandlung dar. Zu diesen Erkrankungen, die in der Regel multifaktoriell bedingt sind, können auch arbeitsbedingte Belastungen beitragen. Präventive und gesundheitsförderliche Interventionen am Arbeitsplatz sollen

  • arbeitsbedingte Risikofaktoren reduzieren,
  • damit die Auftretenswahrscheinlichkeit und/oder Chronifizierungsrate dieser Erkrankungen senken sowie
  • soziale und personale Schutzfaktoren stärken.

Die inhaltlichen Ziele sollen möglichst trägerübergreifend in abgestimmter und koordinierter Form entsprechend dem Prozessziel verfolgt werden.