Gesetzliche Unterstützungs- bzw. Leistungsaufträge der Sozialversicherungsträger

Die Träger der Nationalen Präventionskonferenz (NPK) wirken auf Basis der Bundesrahmenempfehlungen in gemeinsamer Verantwortung darauf hin, Lebenswelten so zu gestalten, dass sowohl die Gesundheit als auch die Sicherheit und Teilhabe gefördert und gesundheitliche Risiken vermindert werden. Jeder Träger fokussiert dabei auf die Bereiche, für die er einen gesetzlichen Unterstützungs- bzw. Leistungsauftrag hat.

Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen

Die gesetzlichen Krankenkassen erbringen im Rahmen der nationalen Präventionsstrategie Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten für in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte gemäß § 20a Abs. 1 SGB V sowie Leistungen zur Gesundheitsförderung in Betrieben gemäß §§ 20b und 20c SGB V. Mit den Leistungen sollen unbeschadet der Aufgaben anderer insbesondere gesundheitsförderliche Strukturen in den Lebenswelten aufgebaut und gestärkt werden. Hierzu erheben die Krankenkassen unter Beteiligung der Versicherten und der für die Lebenswelten Verantwortlichen die gesundheitliche Situation einschließlich ihrer Risiken und Potenziale. Sie entwickeln Vorschläge zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation sowie zur Stärkung gesundheitlicher Ressourcen und Fähigkeiten und unterstützen deren Umsetzung. Bei Maßnahmen, die auf arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken in Betrieben ausgerichtet sind (§ 20c Abs. 1 SGB V), werden die Ergebnisse vorliegender Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz und der DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) berücksichtigt. Außerdem fördern die Krankenkassen im Zusammenwirken mit den zuständigen Länderbehörden die Schutzimpfungen ihrer Versicherten (§ 20i Abs. 3 SGB V).

Leistungen der Pflegekassen

Die Pflegekassen erbringen Leistungen zur Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen für in der sozialen Pflegeversicherung Versicherte gemäß § 5 Abs. 1 SGB XI. Hier besteht der Auftrag, die stationären Pflegeeinrichtungen in der Entwicklung von Vorschlägen zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation zu unterstützen und zur Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen und Fähigkeiten der pflegebedürftigen Menschen in den Einrichtungen beizutragen. Die Pflegekassen agieren dabei mit Beteiligung der versicherten Pflegebedürftigen und der Pflegeeinrichtungen.

Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger

Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger haben gemäß § 14 Abs. 1 SGB VII mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Sie sollen dabei auch den Ursachen arbeitsbedingter Gefahren für Leben und Gesundheit nachgehen. Als „geeignete Mittel“ erbringen die gesetzlichen Unfallversicherungsträger grundlegend folgende Präventionsleistungen:

  • Anreizsysteme (z. B. Gütesiegel, Auszeichnungen, Prämiensysteme)
  • Beratung (z. B. zur Gefährdungsbeurteilung, zu Managementsystemen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit)
  • Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung
  • Ermittlung (z. B. von Unfallursachen)
  • Forschung, Entwicklung und Modellprojekte
  • Information und Kommunikation (z. B. Handlungshilfen, Messen, Fachkongresse, Kampagnen)
  • Prüfung/Zertifizierung
  • Regelwerk
  • Qualifizierung (insbesondere betriebliche Akteure für Sicherheit und Gesundheit einschließlich Führungskräfte)
  • Überwachung einschließlich anlassbezogener Beratung

Daneben sorgen die gesetzlichen Unfallversicherungsträger gemäß § 9 Abs. 4 SGB VII und § 3 Berufskrankheiten-Verordnung mit Maßnahmen der Individualprävention dafür, dass bei Personen mit einem individuell erhöhten Erkrankungsrisiko der Gefahr der Entstehung, der Verschlimmerung oder dem Wiederaufleben einer Berufskrankheit entgegengewirkt wird.

 

Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherungsträger

Die gesetzlichen Rentenversicherungsträger erbringen gemäß § 14 Abs. 1 SGB VI medizinische Leistungen zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit für Versicherte, die erste gesundheitliche Beeinträchtigungen aufweisen, welche die ausgeübte Beschäftigung gefährden. Mit den Leistungen

  • sollen die Kompetenz und die Motivation für eine gesundheitsbewusste Einstellung und gesundheitsförderliches Verhalten erhöht,
  • Informationen und Kompetenzen zu den Themen Ernährung, Bewegung und Stressbewältigung vermittelt
  • sowie die Zusammenhänge zwischen Lebensführung und der Entstehung und/oder der Verschlimmerung von Krankheiten anschaulich und mit Bezügen auf den Lebensalltag der Versicherten vermittelt werden.

Es handelt sich um verhaltenspräventive Leistungen, die der/dem einzelnen Versicherten zur Verfügung gestellt werden, um die Erwerbsfähigkeit mittel- bis langfristig zu sichern.