In Deutschland gehen jedes Jahr rund 15,6 Millionen gesunde Lebensjahre durch nicht-übertragbare Krankheiten wie Krebs und Herz-Kreislauf-Erkrankungen verloren. Ein Viertel davon ist auf vermeidbare Risikofaktoren zurückzuführen – unter anderem auf ungesunde Ernährung sowie den Konsum von Tabak und Alkohol. Hier liegt ein erhebliches Präventionspotenzial, was politisches Handeln dringend erforderlich macht.
Die Wirtschaftsweisen legen gut begründete wissenschaftliche Empfehlungen vor, wie Preissignale für gesundheitsrelevante Konsumgüter die Prävention stärken können. Prävention ist allerdings mehr, als Steuern zu erheben und damit das individuelle Verhalten zu adressieren. Wir müssen auch die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen gesundheitsförderlicher gestalten und die Grundlagen für Gesundheitskompetenz möglichst frühzeitig legen. Die Empfehlung des Sachverständigenrats Wirtschaft nach verbindlichen Qualitätsstandards für gesunde Ernährung in Kitas und Schulen begrüßen wir daher ausdrücklich.
Mit der Umsetzung der von dem Sachverständigenrat Wirtschaft empfohlenen Maßnahmen könnten die Krankheitslast – und damit die Gesundheitskosten – deutlich gesenkt werden. Daneben sind aber auch weitergehende Maßnahmen notwendig, um die vollen Potenziale für Prävention und Gesundheitsförderung vor allem in den Lebenswelten auszuschöpfen. Die Nationale Präventionskonferenz steht für die Beratung und Unterstützung bei weiteren Reformempfehlungen bereit.
Quellen:
Robert Koch-Institut, Gesundheitsberichterstattung des Bundes
Global Burden of Disease (GBD), www.healthdata.org
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Die Nationale Präventionskonferenz (NPK) wurde mit dem am 25.07.2015 in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention eingeführt. Ihre Aufgabe ist es, eine nationale Präventionsstrategie zu entwickeln und fortzuschreiben (§§ 20d und 20e SGB V). Träger der NPK sind die gesetzliche Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung sowie die soziale Pflegeversicherung, vertreten durch ihre Spitzenorganisationen: GKV-Spitzenverband als Spitzenverband Bund der Kranken- und Pflegekassen, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau sowie Deutsche Rentenversicherung Bund. Sie bilden die NPK als Arbeitsgemeinschaft nach § 94 Absatz 1a SGB X. Seit dem 10. Februar 2017 ist ergänzend zu den Trägern auch der Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV-Verband) stimmberechtigtes NPK-Mitglied. Weitere Informationen zur NPK finden Sie unter www.npk-info.de |
