In der neuen Fassung sind hierfür nun unter anderem die möglichen Beiträge der Sozialversicherungsträger zur freiwilligen betrieblichen Gesundheitsförderung, zum betrieblichen Eingliederungsmanagement sowie zu den betrieblichen Aufgaben der Gefährdungsbeurteilung und die Zugangswege für Betriebe detailliert beschrieben – zum Beispiel über die neugeschaffenen regionalen Koordinierungsstellen der gesetzlichen Krankenversicherung , den Firmenservice der Deutschen Rentenversicherung oder die regionalen Präventionsdienste der Unfallversicherungsträger. Die NPK setzt sich zudem dafür ein, dass auch mehr arbeitslose Menschen mit Präventions- und Gesundheitsförderungsleistungen niedrigschwellig erreicht werden. Ebenso wie für die lebensweltbezogene Prävention und Gesundheitsförderung insgesamt bedarf es auch für diese Zielgruppe akteursübergreifender Steuerungsstrukturen auf kommunaler Ebene.
„Muskel-Skelett-Erkrankungen und psychische Krankheiten sind wesentliche Gründe für Arbeitsunfähigkeit und Frühverrentung“, sagt der amtierende Vorsitzende der NPK und stv. Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Dr. Walter Eichendorf. „Arbeitsbedingte Belastungen können das Erkrankungsrisiko erhöhen. Dem wollen wir gemeinsam entgegenwirken.“ Unterstützend wirke hier, dass auch die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie beide Ziele verfolge.
„Veränderungen in der Arbeitswelt können aufgrund erhöhter Belastungen und Beanspruchungen von Beschäftigten zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen mit erheblichen Auswirkungen auf ihre Erwerbsfähigkeit führen“, betont auch Brigitte Gross, Direktorin der Deutschen Rentenversicherung Bund. „Die Deutsche Rentenversicherung verfolgt mit ihren Beratungsleistungen und ihren Leistungen zur Prävention und zur Rehabilitation das Ziel Menschen möglichst lang und gesund im Erwerbsleben zu halten. Durch die jetzt erfolgte gemeinsame Ausrichtung der Ziele können wir unseren Auftrag „Prävention vor Reha vor Rente“ noch erfolgreicher umsetzen.“
Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, ergänzt: „Nachhaltig können Prävention, Gesundheits-, Sicherheits- und Teilhabeförderung nur dann wirken, wenn alle verantwortlichen Partner gemeinsam in Steuerung und Vernetzung investieren und an einem Strang ziehen. Dies gilt nicht nur in der Arbeitswelt, sondern auch in den Kommunen.“
„Die Gesundheit der Erwerbstätigen zu erhalten und zu fördern sowie Menschen mit gesundheitlichen Problemen den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu ermöglichen, ist in einer älter werdenden Gesellschaft das Ziel“, sagt auch Arnd Spahn, Mitglied der NPK und alternierender Vorstandsvorsitzender der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau. „Hierfür müssen bestehende Angebote ausgebaut und neue entwickelt werden.“
Die von den Trägern der NPK und dem Verband der privaten Krankenversicherung als weiterem stimmberechtigten Mitglied der NPK einstimmig verabschiedeten Bundesrahmenempfehlungen sind die erste Säule der Nationalen Präventionsstrategie. Sie konkretisieren die bereits 2016 definierten Ziele „gesund aufwachsen“, „gesund leben und arbeiten“ und „gesund im Alter“. Neben den Zielen für die Arbeitswelt und arbeitslose Menschen wurden auch zwei neue Anwendungsbeispiele für die Umsetzung von Prävention und Gesundheitsförderung als gesamtgesellschaftliche Herausforderungen aufgenommen:
- Qualitätsorientierte Gemeinschaftsverpflegung in Lebenswelten
- Qualitätsorientierte Bewegungsförderung in Lebenswelten
Beteiligt an der Weiterentwicklung der Bundesrahmenempfehlungen waren außer den NPK-Präventionsforen der Jahre 2016 und 2017 zwei Arbeitsgruppen der NPK zu „Kommunalen Lebenswelten“ und zur „Arbeitswelt“. Dort eingebracht haben sich Vertreterinnen und Vertreter von Bundes- und Landesministerien, kommunalen Spitzenverbänden, der Bundesagentur für Arbeit, der Sozialpartner, der Patientinnen und Patienten sowie die Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung.
Umgesetzt werden die Bundesrahmenempfehlungen durch Landesrahmenvereinbarungen, die die Sozialversicherungsträger mit zuständigen Stellen in den Ländern schließen. Diese wurden inzwischen in allen Bundesländern verabschiedet. Das Präventionsforum, das einmal jährlich stattfindet, berät die NPK. Es wird durchgeführt von der Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung im Auftrag der NPK. Die zweite Säule der Nationalen Präventionsstrategie ist der Präventionsbericht. Er wird erstmals zum 01.07.2019 vorgelegt und soll dann alle vier Jahre erscheinen.
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