„Arbeit ist ein wichtiger Faktor für die psychische Gesundheit und die psychische Gesundheit ist ein wichtiger Faktor für die Arbeit. Lange Fehlzeiten, zunehmende Einsamkeit und eine hohe Zahl von Erwerbsminderungsrenten aufgrund von psychischen Erkrankungen müssen uns alarmieren. Menschen drohen den Kontakt zum sozialen Umfeld und zur Arbeitswelt zu verlieren und unserer Wirtschaft gehen wichtige Ressourcen verloren“, erklärt der amtierende NPK-Vorsitzende und Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), Dr. Stephan Fasshauer.
Gemeinsam psychische Gesundheit in der Arbeitswelt schützen und stärken
Anlässlich der aktuellen Kampagne der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) „Gemeinsam für psychische Gesundheit bei der Arbeit“ betonen die stimmberechtigten NPK-Mitglieder das gemeinsame Anliegen, Prävention und Gesundheitsförderung systematisch in Betriebe zu integrieren und Arbeitsschutz, betriebliche Gesundheitsförderung und Betriebliches Eingliederungsmanagement strukturell miteinander zu verzahnen.
Die Forderungen der stimmberechtigten NPK-Mitglieder im Überblick:
– Prävention und Gesundheitsförderung im Betrieb systematisch stärken: Gefährdungsbeurteilungen, auch im Hinblick auf die psychische Belastung, müssen gerade für kleine und mittlere Unternehmen einfacher und digitaler werden. Leistungen der betrieblichen Gesundheitsförderung sollten steuerlich stärker gefördert und die Nachweispflichten vereinfacht werden.
– Ausbildung und Studium gesundheitsförderlich gestalten: Auszubildende und Studierende sollten besser vor psychischen Gefährdungen geschützt werden. Die Entwicklung von Sicherheits- und Gesundheitskompetenzen muss stärker in die Rahmenlehrpläne der Schulen und Vorgaben der Hochschulen integriert werden.
– Erwerbsfähigkeit nachhaltig sichern: Psychische Gesundheit muss fester Bestandteil der Qualifizierung von Führungs-, Fach- und Personalverantwortlichen werden. Betriebliches Eingliederungsmanagement sollte über Anreizsysteme stärker gefördert werden können. Kampagnen zur Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen sollten aus Steuermitteln finanziert werden.
Das vollständige Positionspapier und diese Pressemitteilung stehen zum Download bereit.
| Die Nationale Präventionskonferenz (NPK) wurde mit dem am 25.07.2015 in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention eingeführt. Ihre Aufgabe ist es, eine nationale Präventionsstrategie zu entwickeln und fortzuschreiben (§§ 20d und 20e SGB V). Träger der NPK sind die gesetzliche Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung sowie die soziale Pflegeversicherung, vertreten durch ihre Spitzenorganisationen: GKV-Spitzenverband als Spitzenverband Bund der Kranken- und Pflegekassen, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau sowie Deutsche Rentenversicherung Bund. Sie bilden die NPK als Arbeitsgemeinschaft nach § 94 Absatz 1a SGB X. Seit dem 10. Februar 2017 ist ergänzend zu den Trägern auch der Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV-Verband) stimmberechtigtes NPK-Mitglied. Weitere Informationen zur NPK finden Sie unter www.npk-info.de |
