Träger und Beteiligte | Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege |
Lebenswelt | Krankenhäuser, ambulante Pflege, teilstationäre Pflege, vollstationäre Pflege, Reha-Einrichtungen |
Region | bundesweit |
Bereich | Arbeitsschutz |
Art des Angebots | Information |
Prozessphase | Analyse |
Themen | Psychische Belastung |
Kurzbeschreibung | Die Gefährdungsbeurteilung folgt dem bewährten Ablauf in sieben Schritten. Psychische Belastung lässt sich anders als physische jedoch nicht objektiv messen und es gibt auch keine Grenzwerte wie etwa bei Gefahrstoffen. Deshalb ist es besonders sinnvoll, die Beschäftigten als Expertinnen und Experten für ihre eigene Arbeitssituation in das Verfahren einzubeziehen. Ihre Beteiligung und die der betrieblichen Interessenvertretung trägt auch dazu bei, den Praxisbezug und die Akzeptanz von Maßnahmen zu erhöhen – und Mitwirkung motiviert. |
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