Qualitätsorientierte Gemeinschaftsverpflegung

Eine gesunde Ernährung hat Einfluss auf das persönliche Wohlbefinden, die Leistungsfähigkeit und die Gesundheit. Damit kommt der Gemeinschaftsverpflegung – z. B. in Bildungseinrichtungen, Betrieben und Pflegeeinrichtungen – ein wichtiger Stellenwert im Rahmen der nationalen Präventionsstrategie zu.

Die gesundheitsförderliche Gestaltung von Gemeinschaftsverpflegung umfasst insbesondere verhältnisbezogene Aspekte, z. B. Getränkeversorgung, Speisenherstellung, Nährstoffzufuhr, eine angenehme und sichere Essatmosphäre, Essenszeiten und Raum- und Essplatzgestaltung sowie eine Beachtung von Hygiene-, Sicherheits- und Teilhabekonzepten. Zur Förderung der Akzeptanz einer vollwertigen und gesundheitsförderlichen Gemeinschaftsverpflegung und damit für ihre verhaltensbezogene Wirksamkeit ist ein partizipatives Vorgehen unter Einbeziehung der Beteiligten unerlässlich. Eine bewährte Grundlage bieten die von Wissenschaft und Praxis erarbeiteten Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung. Im Hinblick auf Kitas und Schulen ist insbesondere die Expertise des Nationalen Qualitätszentrums für Ernährung in Kita und Schule sowie der Vernetzungsstellen der Länder zu beachten.

Ein gesamtgesellschaftlicher Kooperationsansatz kann wesentlich zur präventiven und gesundheitsförderlichen Gestaltung einer qualitätsorientierten Gemeinschaftsverpflegung in den verschiedenen Lebenswelten beitragen. Die Bündelung der zu diesem Handlungsfeld vorhandenen Trägerkompetenzen sowie Unterstützungsleistungen der Sozialversicherungsträger und weiterer Partner machen es möglich,

  • dass sowohl Gesundheitsrisiken minimiert (z. B. Verminderung von Übergewicht und Adipositas)
  • als auch Gesundheitsressourcen gestärkt werden (z. B. Entwicklung ernährungsbezogener Handlungskompetenz),
  • Sicherheit und Teilhabe gefördert
  • sowie die Reduzierung der Inzidenz von chronischen, ernährungsmitbedingten Erkrankungen erreicht werden kann.

Diese Abbildung (PDF-Datei - Dateigröße: 852 KB) veranschaulicht exemplarisch die Zuständigkeiten für die Sicherstellung und Förderung einer qualitätsorientierten Gemeinschaftsverpflegung (Quelle: Bundesrahmenempfehlungen, Abbildung 3)