Qualitätsorientierte Suchtprävention

Die Abhängigkeit von Suchtmitteln wie z. B. Tabak, Alkohol und illegale Drogen sowie süchtige Verhaltensweisen wie pathologisches Glücksspiel schädigen Gesundheit und Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger. Suchtprävention bildet daher ein zentrales gesundheitspolitisches Handlungsfeld. Sie umfasst Aktivitäten zur Vermeidung, Hinauszögerung oder Reduzierung des Konsums bzw. der entsprechenden Verhaltensweisen. Sie zielt auf die Vorbeugung der gesundheitlichen, sozialen und ökonomischen Schäden, die mit abhängigem (substanzgebundenem und substanzungebundenem) Verhalten einhergehen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf Kindern und Jugendlichen.

Verhaltensbezogene Prävention kann nur wirksam werden, wenn eine nachhaltig und ernsthaft betriebene verhältnisbezogene Prävention die Grundlage dafür schafft.[1] Erfolgversprechende Suchtprävention kombiniert dementsprechend verhältnis- und verhaltensbezogene Maßnahmen im Sinne eines Policy-Mix.

Für die Suchtprävention stehen die Gebietskörperschaften auf allen föderalen Ebenen, Sozialversicherungsträger und Träger der Wohlfahrtspflege sowie zivilgesellschaftliche Organisationen in der Verantwortung. Auch die privaten Krankenversicherungen nehmen diese Herausforderung an. Die Diversität der Zuständigkeiten und des Engagements unterstreicht den Bedarf für eine enge Kooperation.

Weitere Informationen finden Sie im vollständigen Anwendungsbeispiel (PDF-Datei - Dateigröße 171 KB).

Die in der PDF-Datei enthaltene Abbildung (vgl. Seite 7) veranschaulicht exemplarisch die Beiträge der verschiedenen Verantwortlichen für eine qualitätsorientierte Suchtprävention in Lebenswelten.

[1]  vgl. Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e. V. (2014). DHS Grundsatzpapier Suchtprävention. Stark für die Zukunft.