Angebote der gesetzlichen Krankenversicherung

Präventionskurse: Pflegende Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen können – wie alle GKV-Versicherten – Primärpräventionskurse nach § 20 Abs. 5 SGB V entsprechend der Satzung ihrer Krankenkasse nutzen. Die Krankenkassen stellen Primärpräventionskurse in den folgenden Handlungsfeldern zur Verfügung:

  • Bewegungsgewohnheiten
  • Ernährung
  • Stressmanagement
  • Suchtmittelkonsum

Insbesondere in Kursen zur Verbesserung von Stressbewältigungskompetenzen sowie in Kursen zur Förderung von Entspannung (Handlungsfeld Stressmanagement) können die Versicherten lernen, Belastungssituationen besser zu bewältigen. Gemäß Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes sind maximal zwei Präventionskurse jährlich förderfähig (vgl. Leitfaden Prävention Seite 57). Für Zielgruppen, die nicht regelmäßig an den in der Regel über mehrere Wochen einmal wöchentlich stattfindenden Präventionskursen teilnehmen können, ist die Nutzung von Kompaktangeboten möglich; diese können auch wohnortfern stattfinden (vgl. Leitfaden Prävention Seite 55/56); pflegende Angehörige sind hier beispielhaft genannt. Nach § 23 Abs. 2 Satz 2 SGB V kann die Zielgruppe entsprechend der Satzung der Krankenkasse bei der Nutzung eines wohnortfernen Kompaktangebots zur Prävention einen Zuschuss zu den Begleitkosten der Maßnahme erhalten.