Angebote der gesetzlichen Unfallversicherung

Versicherungsschutz: Pflegende Angehörige (Ehepartnerinnen und -partner, Familienangehörige, Freundinnen und Freunde, Nachbarn und Bekannte), die in häuslicher Umgebung (im Haushalt der/des Gepflegten oder im Haushalt von Dritten) pflegen, sind im Rahmen ihrer häuslichen Pflegetätigkeit gegenüber Unfällen und Berufskrankheiten gesetzlich unfallversichert.

Voraussetzungen hierbei sind:

  • die Pflege erfolgt nicht erwerbsmäßig,
  • an mindestens 10 Stunden/Woche und
  • über mindestens 2 Tage/Woche verteilt.

 

Versichert sind unterstützende Tätigkeiten in den Bereichen

  • der Mobilität,
  • der Unterstützung bei der Selbstversorgung,
  • der Bewältigung von krankheits- und therapiebedingten Anforderungen,
  • der kognitiven und kommunikativen Tätigkeiten,
  • der Verarbeitung psychischer Problemlagen und Verhaltensweisen,
  • der Gestaltung des Alltagslebens und der Organisation sozialer Kontakte,
  • der Haushaltsführung sowie
  • der außerhäuslichen Aktivitäten.

 

Belastungen pflegender Angehöriger: Die Belastungen pflegender Angehöriger sind vielfältig. Sie können sowohl physischer, psychischer, sozialer, finanzieller und zeitlicher Natur sein und gehen oft mit entsprechenden Überforderungen und Frustrationen einher, die die Qualität der häuslichen pflegerischen Betreuung massiv beeinträchtigen. Die Belastungen stammen aus folgenden Bereichen:

  • Unfallgefahren (Stürze, Verletzungen),
  • Berufskrankheiten (Rückenerkrankungen, Hautschutz) und
  • psychische Belastungen (zeitlich, finanziell, sozial, inter-/intrapsychische Rollenkonflikte im Rahmen der Pflege).

 

Herausforderungen aufseiten der Unfallversicherungsträger:

  • Das Nichtwissen der pflegenden Angehörigen um den Versicherungsschutz
  • Mangelnder Informationsfluss hinsichtlich des Gesundheitsschutzes bzw. hinsichtlich regionaler Unterstützungsangebote zur Reduzierung von Belastungen im Rahmen der häuslichen Pflege
  • Die versicherten Personen sind dem Unfallversicherungsträger namentlich nicht bekannt

 

Präventionsauftrag: Prävention von Unfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren (§ 1, § 2, § 14 SGB VII) im Rahmen der häuslichen Pflege mit allen geeigneten Mitteln.

Gemeinsames Ziel der Unfallkassen ist es, die pflegenden Angehörigen flächendeckend mit Informationen sowohl zu ihrem Versicherungsschutz als auch hinsichtlich des Gesundheitsschutzes und regionaler Unterstützungsangebote zur Reduzierung von gesundheitlichen Belastungen, zur Stärkung vorhandener Ressourcen und zur Stärkung der individuellen Gesundheitskompetenz im Rahmen der häuslichen Pflege zu erreichen, um ebendie pflegenden Angehörigen im Rahmen der häuslichen Pflege gesund zu erhalten.

 

Operationalisierung: Zur Aufklärung der pflegenden Angehörigen hinsichtlich ihres Versicherungsschutzes und der Verbesserung ihrer Situation im Hinblick auf die Reduzierung von Belastungen im Rahmen der häuslichen Pflege wie auch hinsichtlich der Stärkung vorhandener Ressourcen und individueller Kompetenzen haben die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand im Sinne ihres Präventionsauftrages Konzepte entwickelt.

Um diesen Zielsetzungen nachzukommen, haben sich unterschiedliche Zugangswege bewährt.